Geheimnisschutz

Geschäftsgeheimnisse sind de facto in jedem Unternehmen vorhanden. Neben den Arbeitsergebnissen von Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, welche auch auf dem Weg zu einem technischen Schutzrecht als Geschäftsgeheimnisse geschützt werden sollten, können auch gewinnoptimierende Betriebsabläufe oder Kundendaten eine geldwerte Information darstellen.

Mit der Einführung des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind die gesetzlichen Anforderungen an den Schutz Ihrer geheimen betrieblichen Informationen gestiegen. Wir beraten Sie gerne bei der Ermittlung Ihrer Geschäftsgeheimnisse und der Implementierung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen. Zur praktischen Umsetzung des Geschäftsgeheimnisgesetzes bieten wir Ihnen mit unserem Tool trierfolio-blockchain eine moderne, blockchaingestützte Legal-Tech-Lösung.

Ansprechpartner
PA Dr.-Ing. Jörg Wagner

RA Johannes Hagebölling