Urheberrecht

Das Urheberrecht dient dem Schutz des kreativen Schaffungsprozess eines Menschen zu schützen. Dieser Schutzgedanke des Urheberrechts entspricht auch unserem Anliegen und dem Anspruch unserer Kanzlei, Ihr kreativ geschaffenes, Geistiges Eigentum zu schützen.

Das Urheberrecht schützt insbesondere Werke der Musik, Literatur und bildenden Kunst, betrifft jedoch auch Werke, welche über einen rein künstlerisches Wirken hinausgehen. In unserer Praxis findet das Urheberrecht oft im Rahmen von Computerimplementierten Erfindungen oder im Rahmen von Designanmeldungen Beachtung. Künstler und wirtschaftliche Akteure der Kunstbranche finden sich in unserem Mandantenstamm.

Wir beraten Sie in urheberrechtlichen Abmahnangelegenheiten wie auch in Bezug auf Lizenz- oder Verwertungsverträge. Unsere Plattform trierfolio-blockchain kann zur Sicherung des Zeitrangs einer Werkerstellung genutzt werden.

Ansprechpartner

RA Johannes Hagebölling