Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht soll den Schutz sämtlicher Marktteilnehmer gewährleisten, seien es Mitbewerber oder Verbraucher. Geschützte Rechtsgüter sind somit individuelle Interessen, wie auch das Interesse der Allgemeinheit an einem fairen und unverfälschten Wettbewerb.

Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht sind oft im Zusammenhang mit und als Ergänzung zu gewerblichen Schutzrechten zu beachten. Das Wettbewerbsrechts bietet somit zusätzliche Schutzmechanismen für Sie als Markteilnehmer, aber auch weitere mögliche Risiken im Verletzungsfall. In unserer Beratung findet das Wettbewerbsrecht somit stets gedankliche Beachtung, um Ihnen eine bestmögliche Einschätzung der wirtschaftsrechtlichen Gesamtsituation rund um Ihr Geistiges Eigentum erteilen zu können.

Wir beraten Sie gerne in Bezug auf mögliche Wettbewerbsverletzungen, ebenso in Bezug auf die Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Risiken.

Ansprechpartner
PA Dr.-Ing. Jörg Wagner

RA Johannes Hagebölling