Designs (GGM)

Ein Design stellt eine zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform von handwerklichen oder industriellen Gegenständen unter Schutz. Das Design eines Produktes spielt eine erhebliche Rolle bei der Kaufentscheidung und ist für Kunden ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal, da eine attraktive Form- und Farbgebung Kunden/Kundinnen emotional anspricht und bindet. Damit ein Design rechtsbeständig ist, muss dieses gegenüber dem bekannten Formenschatz neu sein und eine Eigenart besitzen. Es ist möglich mehrere Gegenstände gleichen Themas in einer einzigen Sammelanmeldung zu berücksichtigen. In einer Sammelanmeldung ist jedes einzelne Design zwar immer noch ein eigenständiges Schutzrecht, ist aber bei der Anmeldung günstiger.

Ansprechpartner
PA Dr.-Ing. Jörg Wagner

Ramón Otero

Downloads