Gebrauchsmuster

Ähnlich wie ein Patent stellt ein Gebrauchsmuster ebenfalls eine technische Entwicklung unter Schutz. Ein wichtiger Unterschied zum Patent ist jedoch, dass ein Gebrauchsmuster ohne inhaltliche Prüfung eingetragen wird und nur für Vorrichtungen beantragt werden kann. Verfahren können nicht als Gebrauchsmuster geschützt werden. Die Rechtsbeständigkeit eines Gebrauchsmusters wird in der Regel erst im Streitfall überprüft, denn ein Gebrauchsmuster ist nur rechtsbeständig eingetragen, wenn dieses neu ist, auf einem erfinderischen Schritt beruht und gewerblich anwendbar ist. Aufgrund der nicht erfolgenden inhaltlichen Prüfung kann ein Gebrauchsmuster binnen weniger Wochen eingetragen werden. Ein Patent hingegen braucht mehrere Jahre bis dieses erteilt wird.

Ansprechpartner
PA Dr.-Ing. Jörg Wagner

Ramón Otero

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